Verschreibungspflichtige medikamente zurückgeben
Die finnische Arzneimittelbehörde überwacht das Rückgaberecht
8.11.2018 09:23:00 CET | Die schwedische Agentur für Medizinprodukte | News
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Die Nachverfolgung der Rückgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel dauert drei Jahre und wird ab 2019 jährlich dem Ministerium für Gesundheit und Soziales gemeldet.
Geplant ist, die Anzahl der Pakete pro Return-Code und den wirtschaftlichen Wert dieser zu melden. Geplant ist auch, in welchem Umfang Retouren in den verkaufsfähigen Bestand zurückgeführt oder vernichtet werden.
Die Regierung hat die Agentur für Medizinprodukte angewiesen, die Entwicklung des Vorschlags im Gesetzentwurf 2017/18:157 "Qualität und Sicherheit auf dem Apothekenmarkt" in Bezug auf das Recht auf Rückgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Apotheken zu überwachen.
Die Medizinprodukteagentur hat nun einen Plan entwickelt, wie die Nachsorge ablaufen soll.
Am ersten August 2018 wurde das Gesetz über den Handel mit Arzneimitteln geändert, die Novelle gibt Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, verschreibungspflichtige Arzneimittel an den Großhandel zurückzugeben.
Vor der Gesetzesänderung gab es eine freiwillige Branchenvereinbarung über das Recht auf Rückgabe von Arzneimitteln.
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0722 - 36 49 50
Schlüsselwörter
ApothekePharmazeutikaPharmazeutischer VertriebGroßhandelVerschreibungenRezepteRückgaberecht
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press@mpa.se
Pressetelefon: 018-18 36 25
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